Trotz Ortsbeiratsbeschluss: Ampelanlage für Grundschüler lässt auf sich warten
Am Ende wird es heißen: Zuständig für verkehrsbehördliche Maßnahmen ist die Verwaltung. Die Räte können hier keine Entscheidungen treffen, erst Recht der Verwaltung keine Befehle erteilen. Aber das sagt die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze mit Sicherheit erst dann, wenn sie sich gar nicht mehr zu helfen weiß.
Bisher versucht der Bürgermeister mit einer „Halbzeitbilanz“ davon zu überzeugen, wie erfolgreich er sein Wahlprogramm umsetzt. Dort hatte es geheißen:
- Ortsbeiräte und Ortsvorsteher stärken: Ortsvorsteher und Ortsbeiräte in den Ortsteilen haben eine wichtige Funktion für die Stadt Wörth. Deshalb sollte ihre Kompetenz ernstgenommen werden. Ortsvorsteher und Ortsbeiräte sollten echte Entscheidungsbefugnisse erhalten und über Budgets verfügen. Wir brauchen eine neue Kultur des gegenseitigen Vertrauens.
Wie ernst der Bürgermeister das nimmt, soll am Beispiel der seit Jahren geforderten Ampelanlage verdeutlicht werden:
Bereits am 09.12.2019 beschloss der Ortsbeirat auf Antrag der CDU die Installation einer mobile Ampelanlage zur Querung der Ludwigstraße / Pfarrstraße, um den Schulweg für die Kinder der Dammschule sicherer zu gestalten.
Aus dem Protokoll der Sitzung geht der Auftrag an die Verwaltung klar hervor:
„Der Ortsbeirat beschloss bei acht JA-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen die Verwaltung zu beauftragen, die Errichtung einer vorläufigen (mobilen) Ampelanlage am Standort der geplanten Fußgänger-Überquerung zu prüfen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, bis diese umgesetzt ist.“
Ein klare Sache, könnte man meinen.
Am 06.07.2020 haben wir das erste Mal nachgefragt - 8 Monate danach – OHNE ERGEBNIS
Am 24.08.2020 haben wir das zweite Mal nachgefragt – fast zwei weiter Monate später – WIEDER OHNE ERGEBNIS
Am 24.11.2020 haben wir zum 3 Mal nachgefragt – wieder 2 Monate danach
Nun wurden wir auf die Sitzung vom 24.06.2020 verwiesen und uns wurde mitgeteilt, dass im „Rahmen der Abstufung der L540“ verschiedene Mahnahmen geprüft und auch umgesetzt werden. Der Ortsbeirat werde darüber unterrichtet“
Die Abstufung der L540 wurde bereits Monate zuvor beschlossen und zum 01.01.2021 vorgenommen. Das ist mittlerweile 2 Monate her.
Grund genug für die Ratskollegen der FDP einmal nachzufragen.
Die Antwort des Bürgermeister veranlasste unser Ratsmitglied Hans Joachim Baldauf die Verwaltung nochmals auf den eindeutigen Beschluss des Rates hinzuweisen.
Scheinbar sichtlich gereizt antwortet der Verwaltungschef, dass man nicht etwas prüfen können, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erst mit dem „Eigentumsübergang“ zum 01.01.2021 geklärt seien. Zusätzlich müsse dies mit der Polizeibehörde geklärt werden.
Außerdem müsse man der Verwaltung ja auch etwas Zeit geben.
Können Sie das verstehen?
Wir auch nicht.
- Warum sollte eine Planung erst nach dem 01.01.2021 möglich sein? Genug Zeit dafür war sicherlich in den letzten 15 Monaten.
- Warum sollte eine Stellungnahme der Polizeibehörde von den Eigentumsverhältnissen der Straße abhängig sein? Aufgabe der Polizei ist es, zu beurteilen, welchen Einfluss eine Anordnung auf den Grundsatz „der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ hat. Dabei braucht man viel abwegige Phantasie, um hier einen Zusammenhang konstruieren zu können. Zumal eine solche mobile Ampelanlage ja bereits einmal existierte und auch der ehemaliger „Besitzer“ der Straße bereits einmal keine Einwände gegeben sah.
- Abwarten bis die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind? Das hätten wir uns bei der Aktion „Schrankenlösung“ in Maximiliansau vielleicht eher gewünscht, die ca. 90.000 Euro gekostet hat und von der nur ein maroder Behelfskreise übrig geblieben ist.
- Wer die Abstufung in seiner Halbzeitbilanz (vom Juli 2020 Seite 18) bereits als „seinen Erfolg“ ausgibt und dabei von „Erhöhung der Sicherheit insbesondere unserer Schulkinder“ spricht, der muss sich fragen lassen, warum dann seit 15 Monaten scheinbar nichts passiert ist.
Wenn hier Jemand also gereizt sein darf, sind das die Bürgerinnen und Bürger von Wörth und der Mitglieder des Ortsbeirates, die sich für einen sicheren Schulweg zur Dammschule stark gemacht haben.
Und eine Frage in diesem Zusammenhang sei noch gestattet:
In der Sitzung des Ortsbeirate am 24.08.2020 war der Bürgermeister persönlich anwesend, dort erhielten wir jedoch keine solche Antwort von ihm.
Und irgendwann, wenn das Ausredenrepertoire nach seiner x-ten Wiederholung dann auch bis zum Letzten ausgeschöpft ist, wird es heißen: Zuständig für verkehrsbehördliche Maßnahmen ist die Verwaltung…..
Allen Halbzeitbilanzen über die Umsetzung von Wahlprogrammen zum Trotz.