Diese Frage wird immer wieder gestellt. Auch innerhalb der CDU wurde diese Frage kontrovers behandelt. Eine endgültige Antwort darauf konnte nicht gefunden werden.
Einerseits würden wir gerne darauf verzichten und den persönlichen Kontakt, Versammlungen und Infostände vorziehen. Aber gerade in der jetzigen Zeit sind diese persönlichen Kontakte leider nicht möglich.
Moderne Kommunikationsmedien wie Internet, Facebook, YouTube usw. sind für einige ältere Menschen nicht ganz so einfach zu bedienen.
Dennoch sehen auch wir die Plakatierung und die damit verbundenen Exzesse vielerorts sehr kritisch. Schon vor vier Jahren hat sich der Stadtrat dem Problem gewidmet und dazu eine Satzung beschlossen. Nach ihr sind grundsätzlich nur 60 frei aufgestellte Plakate im Stadtgebiet zulässig. Dies gilt auch für Wahlen. Deshalb hat die Stadtverwaltung auch in ihren Genehmigung der Anträge der Parteien diese Beschränkung übernommen. Ausnahmen, die nach der Satzung bei Wahlen zulässig sind, wurden nicht genehmigt. Sie sind wohl auch nicht beantragt worden.
Daneben wurden seitens des Ordnungsamtes der Stadt Wörth bestimmte Regel für die Aufstellung der Plakate vorgeschrieben und dienen vor allem der Sicherheit eines jeden Einzelnen von uns. Die CDU hat sich zumindest nicht bewusst über die Regelungen hinweggesetzt.
Zusammengefasst und vereinfach lauten diese:
Webetafel dürfen den Straßenverkehr nicht behindern und dürfen nicht an Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen sowie Kurven, an Einmündungen und Verkehrsinseln angebracht werden.
Im Bereich der Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen muss der Abstand 20 m betragen, vor und hinter Fußgängerüberwegen beträgt der Abstand 10 m.
Plakate an Guss-Kandelabern und Straßenlaterne (Beleuchtungsmasten) müssen in 2,20 m Höhe angebracht werden und dürfen bei Geh.- und Radwegen durch ihr Hereinragen nicht den Verkehrsraum behindern.
Im Bereich der Feuerwehrzufahrten, Radwegen und Bushaltestellen dürfen Webetafel nicht aufgestellt werden.
Da jeder Fehler machen kann und die Werbetafeln sich auch lockern oder herabrutschen können, bitte wir um Ihre Hilfe.
Melden Sie sich einfach bei uns, wenn Ihnen eine solche Werbetafel auffällt. Senden Sie uns gerne ein Bild mit dem Straßennamen.
Ihre CDU Wörth
Alle Auflagen und Festlegungen finden Sie im §2 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Wörth am Rhein §41 ff Landesstraßengesetz RLP.